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| Halteverbot beim Umzug - wie geht die Beantragung? |
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Die alte Wohnung
ist geputzt, die Schlüssel sind abgegeben,
die Kisten sind im LKW verstaut. Endlich, Sie können
los fahren. Guten Mutes fahren Sie ihrem neuen Heim
entgegen. Doch was kommt jetzt? Böse Überraschung!
Kein Parkplatz weit und breit vor Ihrem neuen Domizil!
Erst fünf Straßenecken weiter entdecken
Sie eine kleine Parklücke. Zu weit weg, um Umzugskisten
zu schleppen. |
Die Beantragung einer temporären Halteverbotszone macht insbesondere in Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg oder München Sinn. Die Kosten für die Beantragung einer vorübergehenden Halteverbotszone sind durchaus überschaubar.
Eine vorübergehende Halteverbotszone spart nicht nur Zeit und Nerven sondern erhält auch das gute nachbarschaftliche Verhältnis, da die Halteverbotszone offiziell beantragt und von der Gemeinde offiziell ausgerichtet wurde. |
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- Sie könnten einen Nachbarn bitten sein
Fahrzeug umzuparken, damit Sie Ihren LKW vor
der Tür platzieren können. Aber wer
sind eigentlich die neuen Nachbarn?
- Sie könnten darauf lauern, dass ein Parkplatz
frei wird und dann Ihren LKW darauf parken.
- Sie können sich die Haare raufen und
dann Stühle, Mülleimer und ähnliches
auf die Fahrbahn oder den Gehweg stellen. Dies
ist jedoch nicht
erlaubt und kann schlimmstenfalls rechtliche
Folgen haben. Zum einen wird damit gegen
das Straßengesetz (unerlaubte Sondernutzung)
und die Straßenverkehrsordnung (Verbot von Hindernissen auf der Straße)
verstoßen. Zum anderen haftet bei einem
dadurch verursachten Unfall derjenige, der die
Hindernisse aufgestellt hat, in vollem Umfang.
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- Sie könnten sich vor dem Umzug darum
kümmern eine vorübergehende Halteverbotszone vor dem neuen Heim zu reservieren und sich sämtlichen
Ärger ersparen.
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Vorübergehende
Halteverbotszonen
Wer ist dafür zuständig?
Zur Ermöglichung von Umzügen, Möbeltransporten,
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem
kann die Aus-nahme von einer bestehenden Park-
oder Halteverbotsregelung beantragt werden.
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde
der jeweiligen Stadt (In Berlin sind dafür
die Stadtbezirke zuständig). Wer eine Genehmigung
des Amtes für öffentliche Ordnung einholt,
darf sich den benötigten Platz mit Verkehrszeichen (Halteverbot)
reservieren. |
| Ansprechpartner
sind die Mitarbeiter der Verkehrsabteilung des Amtes
für öffentliche Ordnung. Der formlose
Antrag kann schriftlich von jeder Privatperson gestellt
werden. In der Regel wird die Genehmigung jedoch
von den beauftragten Spediteuren oder Handwerksunternehmen
beantragt. Sie beantragen diese Genehmigung per
Post oder per Fax mit dem Formular,
das Sie hier herunterladen können. |
Notwendige
Antragsunterlagen:
Mit dem Antrag ist
- die Art
- der Zeitraum,
- der Ort und
- der räumliche Umfang
- Kennzeichen des KFZ und zulässiges
Gesamtgewicht |
Ein Königreich
für einen Parkplatz!
moveasy® sorgt für ein Halteverbot genau vor Ihrer Haustür,
in dem
Sie für die Dauer Ihres Umzugs parken dürfen.
moveasy® kann zusätzlich für Sie die benötigte
behördliche Genehmigung einholen, wenn Sie
sich nicht selbst darum kümmern möchten.
In Berlin, Hamburg, Köln, München -
und vielen anderen Städten! |
Rechtslage
Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt
werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige
Straßenbehörde die Genehmigung
(= verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat.
Gebühren bzw.
Kosten:
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt
unterschiedlich und hängt von der Art und der
Dauer Parkverbots ab. Preise beginnen ab 10,00
€ . Bei einem Umzug sollte der Umzugswagen möglichst
direkt vor der jeweiligen Haustür stehen.
Achtung: Im Preis für das vorübergehende Halteverbot ist nur die Genehmigung enthalten, die Schilder
müssen Sie selbst aufstellen. Es gibt aber
eine Reihe von Firmen, die für den Verleih
und die Aufstellung
der Verkehrszeichen ihre Dienste anbieten. Informationen
dazu, finden Sie im Internet oder im Branchenbuch. |

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Gesetzliche oder vertragliche Regelung für Urlaub wegn Umzug. |
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