Halteverbot UmzugHalteverbot Umzug
 
 

Halteverbot beim Umzug - wie geht die Beantragung?


Die alte Wohnung ist geputzt, die Schlüssel sind abgegeben, die Kisten sind im LKW verstaut. Endlich, Sie können losfahren. Guten Mutes fahren Sie ihrem neuen Heim entgegen. Doch was kommt jetzt? Böse Überraschung! Kein Parkplatz weit und breit vor Ihrem neuen Domizil! Erst fünf Straßenecken weiter entdecken Sie eine kleine Parklücke. Zu weit weg, um Umzugskisten zu schleppen.

Die Beantragung einer temporären Halteverbotszone macht insbesondere in Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg oder München Sinn. Die Kosten für die Beantragung einer vorübergehenden Halteverbotszone sind durchaus überschaubar. Eine vorübergehende Halteverbotszone spart nicht nur Zeit und Nerven sondern erhält auch das gute nachbarschaftliche Verhältnis, da die Halteverbotszone offiziell beantragt und von der Gemeinde offiziell genehmigt wurde.



Alternativen?


Umzug Halteverbot
  • Sie könnten einen Nachbarn bitten sein Fahrzeug umzuparken, damit Sie Ihren LKW vor der Tür platzieren können. Aber wer sind eigentlich die neuen Nachbarn?

  • Sie könnten darauf lauern, dass ein Parkplatz frei wird und dann Ihren LKW darauf parken.

  • Sie können sich die Haare raufen und dann Stühle, Mülleimer und ähnliches auf die Fahrbahn oder den Gehweg stellen. Dies ist jedoch nicht erlaubt und kann schlimmstenfalls rechtliche Folgen haben. Zum einen wird damit gegen das Straßengesetz (unerlaubte Sondernutzung) und die Straßenverkehrsordnung (Verbot von Hindernissen auf der Straße) verstoßen. Zum anderen haftet bei einem dadurch verursachten Unfall derjenige, der die Hindernisse aufgestellt hat, in vollem Umfang.

  • Sie könnten sich vor dem Umzug darum kümmern eine vorübergehende Halteverbotszone vor dem neuen Heim zu reservieren und sich sämtlichen Ärger ersparen.

  • Sie können mit einem Umzugsunternehmen umziehen, die sich um das Halteverbot selbst kümmern.


Vorübergehende Halteverbotszonen - Wer ist dafür zuständig?


Zur Ermöglichung von Umzügen, Möbeltransporten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem kann die Ausnahme von einer bestehenden Park- oder Halteverbotsregelung beantragt werden. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt (In Berlin sind dafür die Stadtbezirke zuständig). Wer eine Genehmigung des Amtes für öffentliche Ordnung einholt, darf sich den benötigten Platz mit Verkehrszeichen (Halteverbot) reservieren. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Verkehrsabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung. Der formlose Antrag kann schriftlich von jeder Privatperson gestellt werden. In der Regel wird die Genehmigung jedoch von den beauftragten Spediteuren oder Handwerksunternehmen beantragt. Sie beantragen diese Genehmigung per Post oder per Fax mit dem Formular, das Sie hier herunterladen können.


Notwendige Unterlagen


  • die Art
  • der Zeitraum
  • der Ort und
  • der räumliche Umfang
  • Kennzeichen des KFZ und zulässiges Gesamtgewicht


  • Ein Königreich für einen Parkplatz!


    platzda.de sorgt für ein Halteverbot genau vor Ihrer Haustür, in dem Sie für die Dauer Ihres Umzugs parken dürfen. platzda.de kann zusätzlich für Sie die benötigte behördliche Genehmigung einholen, wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern möchten.

    In Berlin, Hamburg, Köln, München - und vielen anderen Städten!



    Rechtslage


    Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung (= verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat.



    Gebühren bzw. Kosten:


    Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hängt von der Art und der Dauer Parkverbots ab. Preise beginnen ab 10,00 € . Bei einem Umzug sollte der Umzugswagen möglichst direkt vor der jeweiligen Haustür stehen.

    Achtung: Im Preis für das vorübergehende Halteverbot ist nur die Genehmigung enthalten, die Schilder müssen Sie selbst aufstellen. Es gibt aber eine Reihe von Firmen, die für den Verleih und die Aufstellung der Verkehrszeichen ihre Dienste anbieten. Informationen dazu, finden Sie im Internet oder im Branchenbuch.